Guter Rat: Baden ohne Schaden

Beim Schwimmteich- und Naturpoolbau kann es oft ratsam sein, rechtzeitig einen Gutachter einzuschalten und so einen kostspieligen und nervenaufreibenden Streit vor Gericht von vornherein zu vermeiden. Auf der Messe „GaLaBau 2014“, die vom 17. bis 20. September in Nürnberg stattfindet, haben Interessierte die Möglichkeit, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Garten- und Landschaftsbau kennenzulernen. Jörg Baumhauer, Carsten Schmidt, Guido Manzke und Martin Upmeier geben in Halle 4, Stand 333, erste Einschätzungen und Tipps, wenn es Probleme mit Schwimmteichen, Wasseranlagen und Dachbegrünungen gibt.
Alle vier sind öffentlich bestellte und vereidigte (öbv) Sachverständige. Das Kürzel öbv ist wichtig, denn der Sachverständigenberuf ist ungeschützt. Das heißt, jeder der sich für geeignet hält, kann als Sachverständiger, Gutachter oder Experte auftreten. Die Kennzeichnung öbv gilt als Qualitätssiegel. Es steht dafür, dass der Sachverständige unparteiisch ist und überdurchschnittliches Fachwissen, besondere Praxiserfahrung und persönliche Integrität besitzt.
„Diese Arbeit sollte deshalb nur ausüben, wer von einer anerkannten Bestellungsbehörde wie etwa einer IHK öffentlich bestellt und vereidigt ist“, betont Dirc Walter. Im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer (DGfnB) leitet er den „Arbeitskreis Sachverständige“ und ist, wie Manzke, Schmidt, Upmeier und Baumhauer auch, „öbv Sachverständiger“. Lesen Sie hier ein ausführliches Interview mit Dirc Walter zum Thema. Darin erfahren Sie, was es bedarf, um „öbv Sachverständiger“ zu sein und zu werden.
Motto: Besser lösen als streiten!
Was viele jedoch nicht wissen: Den Sachverständigen muss man nicht erst dann bestellen, wenn das Kind sprichwörtlich bereits in den Brunnen gefallen ist. Besser ist es, sich sofort zu melden, wenn erste Unstimmigkeiten an der Baustelle auftreten. In diesem Fall treffen sich alle Beteiligten vor Ort und der Sachverständige gibt direkt Lösungsvorschläge. Die Zusammenarbeit in einer frühen Phase ermöglicht ein zielorientiertes und strukturiertes Arbeiten. „Im Falle von Differenzen sollte man frühzeitig einen Sachverständigen hinzuziehen, um Probleme bei Abrechnungen zu lösen oder gegebenenfalls schon während der Bauphase technische Änderungen umzusetzen“, rät etwa Martin Upmeier, Experte für Erden, Substrate und Dachbegrünungen.
Ist ein Fall nämlich erst einmal vor Gericht, sind die Fronten oft so verhärtet, sodass es letztlich nur noch ums Prinzip geht, nicht mehr jedoch um eine praktikable Lösung. „Idealerweise sollte mit der Planung bereits ein Gutachter zum Team gehören“, findet Jörg Baumhauer, Sachverständiger unter anderem für Wasseranlagen. Das Credo des ausgebildeten Mediators: nicht Fehler zuweisen, sondern Lösungen finden.
Der Streitwert ist oft ziemlich hoch

Einen weiteren Grund, der dafür spricht frühzeitig einen neutralen Dritten zu befragen führt Guido Manzke an: „Der Streitwert vor Gericht übersteigt die Kosten des Bauvorhabens inklusive Gutachter meistens um ein Vielfaches“. Er und Carsten Schmidt arbeiten als Gutachter mit dem Spezialgebiet Schwimm- und Badeteich. Neben Neugierde sind etwa für Schmidt „ein ausgleichender Charakter, kritisches Denken und praktische Erfahrung für den Job zwingend notwendig, denn an Problembaustellen herrscht oft gespannte Stimmung“.
Schmidt stellt, wie auch die drei anderen auf der GaLaBau-Messe vertretenen Sachverständigen, Fertigungsbescheinigungen aus. Darin hat der Sachverständige gemäß § 641a BGB festzustellen, ob das Gewerk hergestellt und frei von Mängeln ist. Soll eine Fertigungsbescheinigung erstellt werden, gehört meistens auch eine Baubegleitung und je nach Baustelle eine Moderation des Prozesses zu den Aufgaben des Experten. „Vom ersten Angebot über die Bauphase bis hin zur Abnahme läuft dann alles sach- und fachgerecht und am Ende sind alle zufrieden“, fasst Schmidt seine Vorstellung eines idealen Zustands abschließend zusammen.

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