Dirc Walter, Sachverständiger für Schwimmteiche und Naturpools

Dirc Walter ist seit drei Jahren öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Spezialgebiet Schwimmteiche. Im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer (DGfnB) leitet er den „Arbeitskreis Sachverständige“. Walter plädiert dafür, dass in Konflikten zwischen Kunden und Schwimmteichbauer in der Regel nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige („öbv Sachverständiger“) mit dem Spezialgebiet Schwimmteiche etwaige Streitfälle bewerten. Im Interview naturpools.de erläutert er die Grundlagen eines „öbv Sachverständigen“.

naturpools.de: Herr Walter, „öbv Sachverständige“ sollten Ihrer Meinung nach sowohl für die Besitzer von Schwimmteichen als auch für deren Erbauer einen hohen Stellenwert besitzen. Warum?

Walter: „öbv Sachverständige“ haben eine überdurchschnittliche fachliche Eignung, um die richtigen Bewertungen und Einschätzungen abzugeben, wenn es Probleme mit einem Schwimmteich gibt oder wenn es darum geht, einen Schwimmteich optimal zu bauen.

naturpools.de: Was eignet besonders „öbv Sachverständige“ dafür? Kann das theoretisch nicht jeder Garten- und Landschaftsbauer auch, der schon mal einen Schwimmteich oder Naturpool gebaut hat?

Walter: Theoretisch vielleicht, da haben Sie schon recht. Die Sachverständigenordnungen (SVO) der Bestellbehörden gelten nämlich grundsätzlich für alle „öbv Sachverständigen“, egal, welches Spezialgebiet sie begleiten, ob sie zum Beispiel Tiefbauarbeiten bewerten oder Schwimmteiche. Für Gerichte oder einen vorsitzenden Richter ist die Auswahl eines „öbv Sachverständigen“ eine so genannte Kann-Bestimmung. Das heißt, im Streitfall kann der Richter einen Sachverständigen seiner Wahl bestimmen, und das kann ein öbv, der auf Schwimmteiche spezialisiert ist, genau so sein, wie ein Sachverständiger, der nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist. Aber es kann theoretisch auch ein Sachverständiger sein, der auf Tiefbauarbeiten spezialisiert ist – wenn das der Richter so beschließt oder wenn er gerade keinen anderen findet, der ihm ein Gutachten anfertigt.

naturpools.de: Das kann nicht im Sinne der Sache sein…

Walter: Nein, ganz sicher nicht. Es kommt deshalb auch sehr oft vor, dass Schwimmteiche von branchenfremden Sachverständigen bewertet werden. Schließlich ist die Prüfung äußerst anspruchsvoll, die Durchfallrate ist recht hoch. Dazu kommt, dass man viel Arbeit, Fleiß, Geduld und Kapital einsetzen muss, um ein „öbv“ zu werden. Das wollen und können sich viele nicht zumuten, aber trotzdem Schwimmteiche bewerten. Eine andere Problematik besteht darin, dass eine Streitpartei einen Sachverständigen ablehnen kann, wenn er nicht in ihrem Sinne ist. In der Regel gibt der Richter dem statt, er ist aber auch derjenige, der letzten Endes die Entscheidung trifft. Die Parteien und der Richter einigen sich meistens schon im Vorfeld auf einen Sachverständigen, und das kann aus den genannten Gründen durchaus einer sein, der sich mit der Materie gar nicht oder nur unzureichend auskennt. Kurz gesagt: Vornehmlich sollte zwar ein „öbv“ herangezogen werden, aber es gibt keine gesetzliche Privilegierung diesbezüglich.

naturpools.de: Das klingt, als sei der Markt der Sachverständigen schwer durchschaubar.

Walter: Grundsätzlich kann sich jeder, der meint geeignet zu sein, sich als Sachverständiger für Schwimmteiche bezeichnen. Viele sind zum Beispiel von einem Privatunternehmen oder über eine Privatakademie zertifiziert. Das ist oftmals mit einem „öbv“ nicht gleichzusetzen, denn der „öbv“ ist ein geschützter Titel. Aufgrund seiner Vereidigung ist einem „öbv“ auch eine höhere Kompetenz und einen höheren Stellenwert zuzusprechen. Die Anforderungen und Aufwendungen an ihn sind sehr hoch. In Deutschland sind die Spezialisten auf diesem Gebiet gerade mal an zwei Händen abzuzählen.

naturpools.de: Was zeichnet den „öbv Sachverständigen“ mit Spezialgebiet Schwimmteiche also aus?

Walter: „öbv Sachverständige“ haben überdurchschnittliches Fachwissen, wissen also mehr als das normale Fachwissen, welches jeder haben sollte, der mit Schwimmteichen arbeitet. Sie werden von einer Bestellungsbehörde zertifiziert, zum Beispiel einer IHK, einer Landwirtschaftskammer oder einer Architekten- oder Handwerkskammer, wobei für sie unter anderem die SVO die Grundlage ihrer Arbeit darstellt. Sachverständige für den Schwimmteichbau, zumal „öbv“, müssen im wahrsten Sinne des Wortes ihren Sachverstand und ihre fachliche Eignung nach einem strengen Verfahren nachweisen, die in erster Linie aus langjähriger Berufspraxis kommt. Sie sollten eine Meisterqualifikation haben, etwa als Gärtnermeister. Sie müssen die Qualität ihrer Arbeit und ihre Kompetenz nachweisen. Und sie müssen qualifizierte Gutachten erstellen können und einen guten Leumund haben.

naturpools.de: Das kann nicht alles sein…
Walter: Zur Eignung gehört auch, verbal und schriftlich zu argumentieren, sich verteidigen und sich äußern zu können, um einem Gerichtsverfahren standzuhalten. Man muss auch diplomatisch sein und Vorschläge zur Güte und Einigung, wenn gefordert, machen können, also soziale Kompetenz und Vermittlungskompetenz haben. Wie gesagt: Dahinter steckt viel Arbeit, viel Investition, viel Fachwissen.

naturpools.de: Wie läuft der Werdegang zu einem „öbv“ ab?

Walter: Es ist ähnlich einer akademischen Ausbildung mit Prüfungen. Wer „öbv“ werden will, muss bei der Bestellungsbehörde seiner Wahl zuerst einen Antrag stellen, dann die Ausbildung machen oder nachweisen, eine Vorprüfung und eine mündliche sowie schriftliche Abschlussprüfung vor einem Fachgremium bestehen. Und man muss mehrere Probegutachten einreichen oder andere Nachweise erbringen, die die Fachkompetenz unterstreichen. Bedingung ist auch, dass in seinem Gebiet ein Bedarf an entsprechend qualifizierten Sachverständigen besteht. Bei mir hat es rund zwei Jahre gedauert, bis ich den Titel verliehen bekam.

naturpools.de: Was haben Sie dafür leisten müssen?

Walter: Ich habe etwa 15 Seminare und Kurse belegt, bei einem etablierten Sachverständigen hospitiert und dessen Handwerkszeug erlernt. Ich habe unter anderem alle für das Gewerk relevanten Normen und Gesetze kennengelernt und auch die jeweiligen dazugehörigen Toleranzen. Es waren viele Lehrgänge zu absolvieren, zum Beispiel solche, bei denen man rhetorisch geschult wird oder erlernt, wie man ein Gutachten aufbaut. Dabei bewegt man sich oft auf dünnem Eis, etwa wenn es um Messwerte und Messverfahren geht. Mit Prüfungsgebühren, Literatur, Regelwerken, Normen, Merkblättern, eingereichten Probegutachten, Übernachtungen, Kursgebühren und einigen anderen Kosten mehr muss man mit 12.000 bis 15.000 Euro rechnen, um „öbv“ zu werden. Es gibt auch Sonderprüfungen für zusätzliche Eignungen, gerade beim Spezialgebiet Schwimmteichbau.

naturpools.de: „öbv Sachverständige“ kommen aber nicht immer erst dann ins Spiel, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sprich, wenn ein Teich einen Schaden hat und es zum Streitfall kommt. Inwiefern können Sie auch schon vor dem Bau eines Teichs zur Vermeidung von Konflikten beitragen?

Walter: Zu unseren Aufgaben gehört auch die vorherige Beratung und die Baubegleitung. Gerade in diesem Stadium muss der „öbv“ gut zuhören und heraushören können, worin Probleme bestehen, welche entstehen können,
um damit die Ursachen von späteren Problemen von vornherein zu vermeiden. „öbv“ braucht man aber auch für Schiedsgutachten. Nicht unbedingt nur für den Weg zum Gericht oder für einen Rechtsstreit, sondern schon vorher, wenn es darum geht, eine außergerichtliche Einigung für beide Parteien zu erzielen. Das hat sich als probates Mittel erwiesen. Der Weg zum Gericht muss manchmal gar nicht sein, denn der kostet viel Geld. Wir müssen allen Parteien klarmachen, dass Sachverständige keine Feinde sind, sondern Partner, die zur Lösung und Klärung von Problemen beitragen.

naturpools.de: Worin liegen die Ursachen, wenn ein „öbv“ überhaupt beauftragt werden muss?

Walter: Es fängt schon damit an, dass es an der richtigen und intensiven Beratung der Kunden mangelt. Oft fehlt dazu die Zeit, aber man sollte wenigstens drei bis vier Stunden für so ein Gespräch einplanen. So kann man bestimmt die Hälfte der Probleme von vornherein ausschließen. Alle Karten müssen dabei auf den Tisch, alle Problemfelder aufgezeigt und alles muss vorab geklärt werden. Am besten ist es, eine Musteranlage zu zeigen und zu demonstrieren. Darin kann man die Kunden ja auch baden lassen und anhand dieser Erfahrungen den Vertrag gestallten.

naturpools.de: Welche Rolle spielen also die Faktoren Zeit und Geld?

Walter: Die entscheidenden! Die meisten Fehler mit fataler Wirkung entstehen nämlich in der Bauplanung und später in der Bauausführung aus genau diesen Gründen. Die beauftragten Firmen lassen sich aus Wettbewerbsgründen und wegen des Drucks, den Auftrag zu bekommen, oftmals vom Bauherren im Preis drücken und überdies unter Zeitdruck setzen. Projekte, die deshalb zu günstig kalkuliert sind, müssen zwangsläufig fehlerbehaftet sein. Oft sind dann schon Planung und Vorbereitung unzureichend, weil sie unter Zeitdruck ausgeführt wurden.
naturpools.de: Wie sind die Reaktionen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist?

Walter: Von den Parteien hören wir immer wieder den Satz: „Das hat mir keiner gesagt, das wusste ich nicht“, wenn es zum Beispiel darum geht, dass Teichwasser, Filteranlage und Bepflanzung in bestimmter Art und Weise hätten gepflegt werden müssen. Der GaLaBauer ist seinerseits genervt, weil der Kunde offenbar ganz andere Vorstellungen hatte. Deshalb muss man alles schon im Vorfeld im Detail klären. Und manchmal kommt es auch vor, dass ein GaLaBauer seinen Kunden mit dem Teich und den Problemen hinterher alleine lässt. Besser wäre es, auch mal Gewehr bei Fuß zu stehen, wenn etwas passiert ist, und die Ärmel hochzukrempeln. Es fehlt in der Regel hinterher sehr oft an klaren schriftlichen Vereinbarungen, die vorab getroffen wurden. Hier lässt die Erinnerungsgabe der Parteien im Streitfall oft signifikant nach.

naturpools.de: Hat Sie das dazu bewogen, den hohen Aufwand zum „öbv Sachverständigen“ zu betreiben?

Walter: Ich habe festgestellt, dass es viele Gartenbaubetriebe gibt, die einen „öbv“ gebrauchen könnten, um ihre Ideen und Schwimmteichprojekte optimal und technisch einwandfrei umzusetzen. Und zwar nicht erst, wenn es Ärger gibt und das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sondern vorher schon als Baubegleitung und für Bauabnahmen. Zumal der Bauherr Vieles einfach nicht beurteilen kann. Beim Teichbau kann man so viel falsch machen! Zumal es ein extrem hoher Aufwand ist, einen Teich wieder zurückzubauen, wenn er schwerwiegende Fehler aufweist. Das kommt den GaLaBauer mitunter teurer als das, was er vorher damit verdient hat. Besser ist es also, sich vorher die Gewissheit zu holen, alles richtig zu machen. GaLaBau-Betrieben, die vielleicht nur ein oder zwei Schwimmteiche pro Jahr bauen, empfehlen wir deshalb dringend, einen „öbv Sachverständigen“ vorab hinzuzuziehen. Als Baubegleiter oder Berater kann man ihn quasi als lohnende Investition betrachten. Die Kosten kann er ja umlegen, beziehungsweise langfristig mit gelungenen Projekten wieder einfahren.
naturpools.de: Und wie teuer ist ein Sachverständiger für die Bauherren?

Walter: Bedenkt man, wie viel ein Teichprojekt letztlich kostet und was es später an nachträglichen Kosten verursachen kann, ist er gar nicht so kostspielig. Im Rahmen eines gerichtlichen Streitfalls wird er dann nach einer Gebührenordnung bezahlt. Im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) gibt es sogar eine eigene Honorargruppe für Sachverständige. Wenn man sich im Streitfall außergerichtlich einigen will, ist es reine Verhandlungssache zwischen den Parteien.

naturpools.de: Herr Walter, vielen Dank für das Gespräch!

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